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Was genau ist Bildungszeit:

Nach über 30 Jahren wurde das Berliner Bildungsurlaubsgesetz vom Bildungszeitgesetz abgelöst.

“Als Bildungszeit wird der Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bezeichnet. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 (GVBl. S. 849).

Bildungszeit hieß bislang in Berlin „Bildungsurlaub“ und ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Für die politische Bildung oder berufliche Weiterbildung oder zur Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten stehen zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Verfügung. Die Freistellung ermöglicht eine Teilnahme während der Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt wird währenddessen weitergezahlt.

Mit der Inanspruchnahme von Bildungszeit wird Beschäftigten kontinuierliche Weiterbildung ermöglicht. Bildungszeit ist somit ein attraktives und zeitgemäßes Instrument, den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht zu werden und stellt einen wichtigen Wettbewerbs- und Standortfaktor für Unternehmen dar.” (Berliner Senatsverwaltung)