Sprachkursvisum Sprachenatelier Berlin
Sprachkursvisum Sprachenatelier Berlin

Sprachkursvisum

Informationen über Sprachkursvisum

Die Angaben auf dieser Seite sind nicht verbindlich. Offizielle Informationen zu Visabestimmungen erhältst du bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland.

Visum zum Besuch eines Deutsch-Intensivsprachkurses

Wenn du Nicht-EU-Bürger:in bist, wird für einen Intensivsprachkurs in Deutschland in vielen Fällen ein Sprachkursvisum benötigt. Solltest du dieses beantragen müssen, sind vor der Einreise nach Deutschland genaue Voraussetzungen zu erfüllen.

Zuständig für deinen Visumsantrag ist hierbei die jeweilige Auslandsvertretung der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland, an die du dich wenden musst.

Link - Adressen Deutscher Botschaften in deinem Heimatland

Allgemeine Voraussetzungen für Sprachkurs-Visa

Du bist Staatsangehörige:r Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas oder der Vereinigten Staaten von Amerika? Dann kannst du den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen! Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Für alle anderen gilt, das Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.

Grundsätzlichen Voraussetzungen gemäß des Visumhandbuchs (S.449) des Auswärtigen Amts

  • Du benötigst eine Anmeldebestätigung der Sprachschule über den gebuchten Intensivsprachkurs von mindestens 3 Monaten. Sobald die Anmelde- und Kursgebühr bezahlt sind, können wir die Anmeldebestätigung für die Botschaft vorbereiten. Nach dem Eingang der Zahlung erfolgt, innerhalb von 5 Werktagen, die Ausstellung der Dokumente. Sofern deine zuständige Botschaft die Zahlung der kompletten Kursgebühr nicht im Voraus verlangt, stellen wir die Dokumente bereits nach der Zahlung der Anmeldegebühr von 50,00 € aus. Die Kursgebühr ist dann am ersten Kurstag zu zahlen.
  • Bedenke, dass nur Intensivsprachkurse den Erhalt eines Sprachvisums gewähren. In der Regel muss ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
  • Dein Lebensunterhalt in Berlin muss nach allgemeinen Regeln gesichert sein. Dafür reicht die Vorlage einer ausreichenden, werthaltigen Verpflichtungserklärung aus. Darüber hinaus musst du nachweisen, dass du die Kosten für den Sprachkurs tragen kannst.
  • Beachte, dass die Maximaldauer für deinen Aufenthalt zum Sprachkurs maximal ein Jahr betragen darf.

Bei Absage

Solltest du kein Visum erhalten, übermittle uns bitte die Absage der zuständigen Botschaft. Deine Kursgebühr wird dir dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet (siehe AGB).

Das Sprachenatelier Berlin kann den Erhalt des Visums nicht garantieren und hat keinen Einfluss auf den Ablauf und die Dauer des Prozesses der Visa-Erteilung.