Das Sprachenatelier Berlin bietet die Möglichkeit zum anerkannten berufsbezogenen Sprachkurs.
Sprachkurse werden in den folgenden Sprachen als Bildungsurlaub anerkannt:
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung Ihres persönlichen Bildungsurlaubs.
Sie erreichen uns entweder per eMail unter info@sprachenatelier-berlin.de oder aber telefonisch unter 030.2758 9855.
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209).
Wissen, Kreativität, Fort- und Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und Arbeitsleben zu entsprechen. In der heutigen Zeit der Globalisierung und Internationalisierung der Gesellschaft werden vor allem auch Sprachkenntnisse immer wichtiger. Daher ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Ein Englisch-, Spanisch-, oder auch ein Deutschintensivkurs der Ihnen hilft, Ihre sprachliche Kompetenz zu verbessern, kann als Bildungsurlaub anerkannt werden.
Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Bildungsurlaub kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt im Sinne des BiUrlG gelten. Dazu zählen berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen durchgeführt werden.
Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden genommen werden müssen.
Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen.
Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub können nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern nur von Bildungsträgern gestellt werden. Die Anträge sollen 10 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der zuständigen Senatsverwaltung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks eingereicht werden. Nachträgliche Anerkennungen sind nach dem BiUrlG nicht möglich.
Sollte Ihr Wunschsprachkurs nicht als Bildungsurlaub anerkannt sein, ist es in diesem Falle möglich, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob er nicht trotzdem einen Kurs mit 30 Unterrichtsstunden pro Woche an dieser Schule bewilligt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und diskutieren Sie die Vorteile, die sich auch für ihn ergeben, wenn Sie sich sprachlich weiter bilden und qualifizieren.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-1483, 1484, 1485
Fax: (030) 9028-2173
eMail: Bildungsurlaub@senias.berlin.de
Internet: http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren
Unterrichtszeit pro Tag mindestens 6 x 45 min.
Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme nicht möglich.
Das Sprachenatelier Berlin bietet die Bildungsurlaubskurse vier mal jährlich an. Die 1. Kampagne startet im Februar, danach beginnen alle Kursangebote im Abstand von 12 Wochen.
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