| Träger der Kurse und Vertragspartner ist die: Sprachenatelier Berlin [isk] GmbH, Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin | Träger der Kurse und Vertragspartner ist die: Sprachenatelier Berlin [isk] GmbH, Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin |
| ANMELDUNG: | |
| Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das Online-Formular oder der schriftlichen Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Eine Anmeldegebühr von 50,00 Euro hat der Teilnehmer sofort zu entrichten. | Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das Online-Formular oder der schriftlichen Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Eine Anzahlung von 50,00 Euro hat der Teilnehmer sofort zu entrichten. Die Anzahlung wird mit den Kursgebühren verrechnet. |
| Leistet der Teilnehmer die Anzahlung nicht, hat der Träger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. | Leistet der Teilnehmer die Anzahlung nicht, hat der Träger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. |
| Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr vor Beginn der ersten Kursveranstaltung. | Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr vor Beginn der ersten Kursveranstaltung. |
| Spätere Zahlungen sind nur im Rahmen von Ratenzahlungen möglich, die in Einzelfällen schriftlich vereinbart werden können. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. |
Spätere Zahlungen sind nur im Rahmen von Ratenzahlungen möglich, die in Einzelfällen schriftlich vereinbart werden können. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. |
| Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teilnehmer. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück. Der Träger kann den Teilnehmenden ein Ersatzangebot machen, z.B. den Kurs mit verringerter Stundenzahl oder unter Aufpreis durchzuführen. | Mindestteilnehmerzahl sind je nach Ankündigung im Programm 5 oder 4 Teilnehmer. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück. Der Träger kann den Teilnehmenden ein Ersatzangebot machen, z.B. den Kurs mit verringerter Stundenzahl oder unter Aufpreis durchzuführen. |
| Der Vertrag endet mit dem angegebenen Unterrichtsende automatisch. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer seinen Kurs während der gebuchten Zeit verlängert. | Der Vertrag endet mit dem 12. Kurstermin automatisch. Zur Teilnahme an einem Folgekurs muss ein gänzlich neuer Vertrag geschlossen werden. |
| Der Träger arbeitet hauptsächlich mit muttersprachlichen Dozenten zusammen, der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Unterricht mit einer bestimmten Lehrkraft oder einer bestimmten Lehrmethode. | Der Träger arbeitet hauptsächlich mit muttersprachlichen Dozenten zusammen, der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Unterricht mit einer bestimmten Lehrkraft oder einer bestimmten Lehrmethode. |
| KURSUNTERBRECHUNGEN/PAUSEN: |
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| Ist der Teilnehmer wegen Krankheit oder sonst von ihm nicht verschuldeter und vorherzusehender Gründe nicht in der Lage, am Kurs teilzunehmen, muss er den Träger sofort informieren und die Gründe angeben. Der Träger kann Nachweise über die Verhinderung verlangen und dem Teilnehmer eine ersatzweise Verlängerung des Kurses anbieten. Ein Anspruch des Teilnehmers hierauf besteht nicht. | Unterbrechungen der Fremdsprachenkurse (Abendkurse, Intensivkurse) sind nicht möglich, die Buchung erfolgt für einen vorab festgelegten Zeitraum. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung der Kursgebühren oder Ersatzunterricht bei Nichtteilnahme besteht nicht. |
| Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht unabhängig vom Besuch des Kurses. | Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht unabhängig vom Besuch des Kurses. |
| Bei Nichtteilnahme am Kurs oder Abbruch der Kursteilnahme erstattet der Träger keine Kursgebühren. Noch nicht gezahlte Gebühren sind zu zahlen. | Bei Nichtteilnahme am Kurs oder Abbruch der Kursteilnahme erstattet der Träger keine Kursgebühren. Noch nicht gezahlte Gebühren sind zu zahlen. |
| Gegen Forderungen des Trägers kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. | Gegen Forderungen des Trägers kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. |
| Geht ein schriftlicher Widerruf der Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn ein, erstattet der Träger die Anzahlung zurück. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 30€ abgezogen. Die weiteren Kursgebühren entfallen. Bei späterem Eingang des Widerrufs ist dieser unwirksam. | Geht ein schriftlicher Widerruf der Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn ein, erstattet der Träger die Anzahlung zurück. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 30€ abgezogen. Die weiteren Kursgebühren entfallen. Bei späterem Eingang des Widerrufs ist dieser unwirksam. |
| Die Teilnahme an einer Probeveranstaltung ist gegen Zahlung von 14,00 € vor Beginn der Veranstaltung möglich. | Die Teilnahme an einer Probeveranstaltung ist gegen Zahlung von 14,00 € vor Beginn der Veranstaltung möglich. |
| Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Eine Anzahlung von 60,00 Euro hat der Teilnehmer sofort zu entrichten. Die Anzahlung wird mit den Kursgebühren verrechnet. | Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über das vom Träger verwandte Anmeldeformular zustande. Eine Anzahlung von 60,00 Euro hat der Teilnehmer sofort zu entrichten. Die Anzahlung wird mit den Kursgebühren verrechnet. |
| Ratenzahlungen des Einzelunterrichts sind nur in Einzelfällen nach einer schriftlichen Vereinbarung möglich. | Ratenzahlungen des Einzelunterrichts sind nur in Einzelfällen nach einer schriftlichen Vereinbarung möglich. |
| Es sollen Termine im zeitlichen Abstand von nicht mehr als zwei Wochen vereinbart werden, in besonders begründeten Ausnahmefällen können im Einzelfall längere Abstände vereinbart werden. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor und der Teilnehmer vereinbart keinen Termin der innerhalb von zwei Wochen stattfindet, verfallen die noch nicht genommenen gebuchten Unterrichtsstunden. Der Verfall tritt nicht ein, wenn der Träger das Nichtzustandekommen eines solchen Termins zu vertreten hat. | Es sollen Termine im zeitlichen Abstand von nicht mehr als zwei Wochen vereinbart werden, in besonders begründeten Ausnahmefällen können im Einzelfall längere Abstände vereinbart werden. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor und der Teilnehmer vereinbart keinen Termin der innerhalb von zwei Wochen stattfindet, verfallen die noch nicht genommenen gebuchten Unterrichtsstunden. Der Verfall tritt nicht ein, wenn der Träger das Nichtzustandekommen eines solchen Termins zu vertreten hat. |
| Terminabsagen müssen an einem Werktag mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch beim Büro des Trägers erfolgen, ansonsten erfolgt eine Berechnung des Termins. | Terminabsagen müssen an einem Werktag mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch beim Büro des Trägers erfolgen, ansonsten erfolgt eine Berechnung des Termins. |
| Sind mehr als 24 Unterrichtsstunden vereinbart, können beide Parteien bis zum letzten Termin vor Ablauf von je 24 Unterrichtsstunden den Vertrag zum Ablauf der 24. Unterrichtsstunde kündigen. Bereits bezahlte, aber noch nicht genommene Unterrichtsstunden werden dann zurückerstattet. § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt. | Sind mehr als 24 Unterrichtsstunden vereinbart, können beide Parteien bis zum letzten Termin vor Ablauf von je 24 Unterrichtsstunden den Vertrag zum Ablauf der 24. Unterrichtsstunde kündigen. Bereits bezahlte, aber noch nicht genommene Unterrichtsstunden werden dann zurückerstattet. § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt. |
| Der Abschluss einer ausreichenden Kranken- sowie Haftpflichtversicherung ist nicht Voraussetzung für Kursteilnahme, wird vom Träger aber empfohlen. | Der Abschluss einer ausreichenden Kranken- sowie Haftpflichtversicherung ist nicht Voraussetzung für Kursteilnahme, wird vom Träger aber empfohlen. |
| Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltungen haftet der Träger nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. | Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltungen haftet der Träger nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
| Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt der Träger keine Haftung. | Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt der Träger keine Haftung. |
| Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt der Träger eine elektronische Datenverarbeitung ein. | Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt der Träger eine elektronische Datenverarbeitung ein. |
| Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: der Vor- und Zuname, die Anschrift, das Geburtsdatum, der berufliche Status, die E-Mail-Adresse, die Festnetznummer und die Mobilfunknummer. | Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: der Vor- und Zuname, die Anschrift, das Geburtsdatum, der berufliche Status, die E-Mail-Adresse, die Festnetznummer und die Mobilfunknummer. |
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| An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Land Berlin findet kein Unterricht statt. | An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Land Berlin findet kein Unterricht statt. |
| Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Trägers sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten. | Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Trägers sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten. |
| Ein Verstoß gegen die Haus-/Schulordnung durch den/die TeilnehmerIn berechtigt den Träger zu einem sofortigen Hausverbot. Der Träger duldet keine Beleidigungen oder sexistische oder rassistischen Äußerungen gegenüber DozentInnen, MitarbeiterInnen oder anderen TeilnehmerInnen in seinen Räumen. Verstöße hiergegen berechtigen den Träger ebenso zu einem sofortigen Hausverbot. |
Ein Verstoß gegen die Haus-/Schulordnung durch den/die TeilnehmerIn berechtigt den Träger zu einem sofortigen Hausverbot. Der Träger duldet keine Beleidigungen oder sexistische oder rassistischen Äußerungen gegenüber DozentInnen, MitarbeiterInnen oder anderen TeilnehmerInnen in seinen Räumen. Verstöße hiergegen berechtigen den Träger ebenso zu einem sofortigen Hausverbot. |
| Die Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. | Die Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. |
| Für durch den Träger geförderte Kursteilnehmer bestehen gesonderte Teilnahmebedingungen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind. | Für durch den Träger geförderte Kursteilnehmer bestehen gesonderte Teilnahmebedingungen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind. |
| Der Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. | Der Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. |
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